Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marvin Albrecht, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
Fassung vom 01.01.2019

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Produktionsauftrag, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütungen und Honorare festgehalten werden.

2.2 Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und freibleibend.

2.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Der Auftrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande.

2.4 Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei dem Auftragnehmer liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich der Auftragnehmer vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechenden Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.

3. Verpflichtungen des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die Verwirklichung des Auftrages zu ermöglichen, vereinbarte Termine wie z.B. Vorbesprechungen und Abnahmen einzuhalten und für die Produktion benötigte Unterlagen und Genehmigungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

3.2 Sollten vereinbarte Produktionstermine vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den jeweiligen Produktionsausfall nach Ankündigung zusätzlich in Rechnung.

3.3 Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, stellt der Auftraggeber alle mitwirkenden Personen selbst bereit. Mit diesen hat er die Rechtsansprüche selbstständig zu klären. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsansprüche Dritter, die mit der Foto- & Filmproduktion, insbesondere der Persönlichkeitsrechte, entstehen.

3.4 Wenn nicht anders und schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für alle erforderlichen Foto- & Drehgenehmigungen, die im Zusammenhang mit der Produktion entstehen, selbst verantwortlich.

3.5 Sollte der Auftragnehmer 10 Werktage nach Zustellung der fertigen Fotos / des fertigen Films an den Auftraggeber keine Rückmeldung erhalten, so gilt das Material als abgenommen.

4. Vergütung

4.1 Alle Produktionspreise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Das Angebot des Auftragnehmers ist 30 Tage nach Erstellung des Angebotes gültig.

4.2 Sollte der erforderliche Arbeitsaufwand der im projektbezogenen Angebot aufgelistet ist überschritten werden, wird der Mehraufwand nach entsprechender Ankündigung durch den Auftragnehmer mit einem Stundenlohn von 96€ zzgl. 19% MwSt. vergütet.

4.3 Bei Abweichungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die Mehrkosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

4.4 Änderungswünsche, die nach abgenommenen Text-, Bildvorschlag, Vertonung oder Fertigstellung vorgebracht werden, werden nach dem geleisteten Aufwand durch den Auftragnehmer berechnet.

4.5 Bei Stornierung des Auftrages oder Teilauftages innerhalb der Produktion durch den Auftraggeber wird ein Ausfallhonorar wie folgt fällig:
Bis 7 Tage vor Produktionstermin: 30% des Honorars.
Bis 5 Tage vor Produktionstermin: 70% des Honorars.
Bis 48 Stunden vor Produktionstermin: 100% des Honorars.

4.6 Bei Verzögerung oder Ausfall eines Terminauftrags durch Protagonisten oder an der Foto- & Filmproduktion beteiligte Personen, oder unvorhersehbare Einschränkungen, kann der Auftragnehmer nicht schadenersatzpflichtig gemacht werden.

5. Projektdateien

5.1 Offene Projektdateien werden nicht an den Auftraggeber ausgehändigt.

6. Nutzungsrecht

6.1 Der Auftraggeber erwirbt das einfache, ausschließliche Nutzungsrecht, zeitlich, inhaltlich und räumlich uneingeschränkt. Das Nutzungsrecht wird mit dem Datum des Eingangs der Zahlung wirksam.

7. Verschwiegenheit

7.1 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

8. Haftungsausschuss

8.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt der Foto- & Videoproduktion. Insoweit wird ausschließlich auf Weisung und im Interesse des Auftraggebers gehandelt. Der Auftragnehmer übernimmt daher keine Haftung für wettbewerbs-, urheber-, marken- und sonstige rechtliche Folgen der Foto- & Videoproduktion, die aus dem vom Auftraggeber vorgegebenem Inhalt und Form herrühren, und zwar weder im Verhältnis zum Auftraggeber noch im Verhältnis zu Dritten. In jedem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers, aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Verschulden aus Vertragsschluss oder aus Rechtsgrundlagen des Deliktrechts oder des Rechts des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Auftragnehmer oder einer der Erfüllungsgehilfen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

9.2 Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.

9.3 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Düsseldorf.